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Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Ordnungs- und Gewerbeamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-551
Telefon:
03628 738-550
Fax:
03628 738-579
E-Mail:
De-Mail:
oga@ilm-kreis.de-mail.de
Leistungsbeschreibung
Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
- Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
- Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
- Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
- sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde in deren Gebiet die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.
Rechtsgrundlage