Seiteninhalt
Mitfahrzentrale - Anzeige
Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Ordnungs- und Gewerbeamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-551
Telefon:
03628 738-550
Fax:
03628 738-579
E-Mail:
De-Mail:
oga@ilm-kreis.de-mail.de
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Rechtsgrundlage
- § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft - ThürVwKostOMWAT Anlage - Übersicht zum nachfolgenden Verwaltungskostenverzeichnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.