Tierärztliche Hausapotheke - anzeigen
Zuständige Behörde:
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Anzuzeigen sind ebenfalls nachträgliche Änderungen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für Ihren Praxisort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
- § 67 Abs. 1 und § 47 Abs. 1a Arzneimittelgesetz (AMG)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Verbindung mit dem dazu ergangenen Verwaltungskostenverzeichnis (Teil C Nr. 8.1)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie vor dem Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke Tätigkeiten vornehmen.
Was sollte ich noch wissen?
Beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten.
Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, hat persönlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke Sorge zu tragen (Verantwortlichkeit des Tierarztes).
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Erstbescheinigung über die Anzeige ist derzeit eine Gebühr von 40 EUR festgelegt.
Anträge / Formulare
Die Anzeige kann formlos erfolgen. In der Anzeige sind die Art der Tätigkeit und die Anschrift der Betriebsstätte anzugeben.