Lotteriewesen - Durchführungen von Ausspielungen und Lotterien
Was ist zu tun?
Anzeige oder Antrag?
Zuständigkeiten / Ansprechpartner
Gebühren
gesetzliche Grundlagen
Sie möchten eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten?
- Allg. Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien & Ausspielungen im Freistaat Thüringen [PDF: 78 KB]
- mit einem Spielkapital bis 20.000 Euro
- mit einem Spielkapital über 20.000 Euro
Eine Lotterie oder Ausspielung mit einem Spielkapital bis 20.000 Euro und / oder welche sich nicht über das Gebiet des Ilm-Kreises hinaus erstreckt, muss angezeigt werden.
- Voraussetzungen und Pflichten, Form und Inhalt zur Anzeige von Ausspielungen [PDF: 47 KB]
- Formular zur Anzeige einer Lotterie / Ausspielung / Tombola [PDF: 9 KB]
Eine Lotterie oder Ausspielung mit einem Spielkapital über 20.000 Euro muss beim Landratsamt Ilm-Kreis beantragt werden.
- Voraussetzungen und Pflichten, Form und Inhalt zur Beantragung von Ausspielungen [PDF: 47 KB]
- Formular zum Antrag auf Genehmigung einer Ausspielung [PDF: 9 KB]
Eine Lotterie, die sich über das Gebiet des Ilm-Kreises hinaus erstreckt und / oder eine Lotterie, bei der das Spielkapital den Betrag von 40.000 Euro übersteigt, muss beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt werden.
Zuständigkeiten für Lotterie und Ausspielung auf dem Gebiet des Ilm-Kreises
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiterin Ordnungs- und Genehmigungswesen
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
- Die Bestätigung der Anzeige einer Lotterie / Ausspielung ist gebührenfrei.
- Eine Genehmigung (Erlaubnis) einer beantragten Lotterie ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren für die Durchführung von Lotterien auf dem Gebiet des Ilm-Kreises betragen 0,1 vom Hundert des Gesamtpreises der Lose, mindestens jedoch 10 Euro (§ 7 Abs. 2 ThürLottStVAG).
- Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Thür. Glücksspielwesens vom 18. Dezember 2007 GVBl Nr. 13, S. 243
- Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 20. April 2007 GVBL Nr. 13, S. 249
- Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 16.06.1922 (RennwLottGABest)
http://bundesrecht.juris.de/rennwlottgabest/BJNR703510922.html - Körperschaftssteuergesetz (KStG)
http://bundesrecht.juris.de/kstg_1977/BJNR025990976.html - Jugendschutzgesetz (JuSChG)
http://bundesrecht.juris.de/juschg/BJNR273000002.html


