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Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO für ein zulassungsfreies Fahrzeug
Erforderliche Unterlagen:
- Rechnung oder Kaufvertrag des Händlers (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung / Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt) sowie Hersteller- bzw. Händlerbescheinigung, dass für das Fahrzeug bisher keine Fahrzeugpapiere / Betriebserlaubnis ausgestellt worden
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten)
- Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, sofern das Fahrzeug nicht der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte nur bei vorheriger Diebstahlanzeige bei der Polizei: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 65,30 Euro - 98,60 Euro