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Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Ilm-Kreis - ohne Halterwechsel
Unter Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
-
bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 24,50 Euro
Mit Änderung des amtlichen Kennzeichens auf IK, IL oder ARN
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
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Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- zugeteilte amtliche Kennzeichen
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Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
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bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
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bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 28,30 Euro - 49,40 Euro