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Mobilfunkanlagen

Mobilfunkanlagen unterliegen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV).

In der am 01.01.1997 in Kraft getretenen Verordnung sind Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen und Niederfrequenzanlagen festgelegt, insbesondere Immissionsgrenzwerte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte für Niederfrequenzanlagen (Stomkabel, Umspannanlagen) und Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke für Hochfrequenzanlagen.

"Die in der Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte basieren auf den Empfehlungen des Komitees für nicht ionisierende Strahlen der internationalen Strahlenschutzvereinigung (IRPA / INIRC), der internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen (ICNIRP), die die Arbeit von IRPA / INIRC fortsetzt sowie den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und gewährleisten als einzuhaltende Schutzwerte den Schutz vor bekannten Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen." (Amtliche Begründung zur 26. BImSchV)

Die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder sind frequenzabhängig und dürfen in Gebäuden oder auf Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, nicht überschritten werden.

Die Feldstärken sind abhängig von der Senderleistung, der Antennencharakteristik sowie Entfernung und Richtung zur Antenne. Für jede der 26. BImSchV unterliegende ortsfeste Sendeanlage berechnet das Bundesamt für Post- und Telekommunikation (BAPT) unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch elektromagnetische Felder anderer Sendeanlagen Sicherheitsabstände der Antennen zu den zu schützenden Bereichen, die nicht unterschritten werden dürfen. Da die Antennen von Mobilfunksendeanlagen gerichtet abstrahlen (die Signale werden nur in einem kleinen Sektor benötigt, zur Reduzierung der erforderlichen Sendeleistung werden deshalb Antennen mit entsprechender Richtcharakteristik verwandt), ist die Exposition außerhalb des Abstrahlsektors um ein vielfaches geringer als in Abstrahlrichtung. Durch Mauern, Bäume usw. erfolgt eine starke Dämpfung der Strahlung.

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