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Jugendgerichtshilfe - Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) im Strafverfahren

Wenn Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene straffällig geworden sind, steht ihnen die Jugendgerichtshilfe im Diversions- oder Strafverfahren zur Seite. Es ist die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe pädagogische und soziale Gesichtspunkte in das gerichtliche Verfahren einzubringen. Damit hilft sie dem Jugendgericht, einen Fall richtig zu erkennen und zu bewerten, um eine geeignete Sanktionsmaßnahme zu finden. Die Sozialarbeiter/innen erstellen dem Gericht einen ausführlichen Bericht über Persönlichkeit und Lebensumwelt des Betreffenden. Wenn aus Sicht der Jugendgerichtshilfe Leistungen der Jugendhilfe angewendet werden sollten, unterbreiten sie dem Jugendgericht einen entsprechenden Vorschlag. Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger, noch vertritt sie die Interessen des Anklägers.

Nach einem gerichtlichen Verfahren überwachen die Sozialarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe die Einhaltung der gerichtlich angeordneten Weisungen und pädagogischen Maßnahmen. Sie vermitteln in Verkehrserziehungskurse oder soziale Trainingskurse sowie die Einsatzstellen zur Ableistung sozialer Arbeitsstunden.

Die Jugendgerichtshilfe vermittelt auch die Einsatzstellen zur Ableistung von Arbeitsstunden aus Ordnungswidrigkeitsverfahren zum Beispiel wegen Schulversäumnissen.

Informationen und Ansprechpartnerinnen finden Sie hier

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