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Wir über uns
Die im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 verankerte Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird in allen Bundesländern in Landesgesetzen wieder aufgenommen. In Gleichstellungsgesetzen und Kommunalordnungen wird die Arbeit der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten festgeschrieben.
Im Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) sind die Aufgaben der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in den §§ 14 bis 21 festgelegt, wobei die Schwerpunktsetzung entsprechend der regionalen Erfordernisse unterschiedlich sein kann.
Unsere Aufgabenschwerpunkte sind:
- Initiierung und Erarbeitung von Konzepten, Projekten und Maßnahmen struktureller und präventiver Art zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichstellung von Frau und Mann
- Initiierung und Förderung vorbeugender Maßnahmen zum Thema "Gewalt gegen Frauen und Mädchen"/ Gewaltprävention
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Maßnahmen zur Frauenförderung und Chancengleichheit
- Trägeraufgaben für das Frauenhaus des Ilm-Kreises
- Koordinierungsaufgaben "Netzwerk gegen häusliche Gewalt im Ilm-Kreis"
- Mitwirkung am Prozess der Willensbildung in politischen Gremien (Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Gleichstellung, Soziales und Gesundheit des Kreistages, Landesarbeitsgemeinschaften und Netzwerken)
- Zusammenarbeit mit allen Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen, die für den Arbeitsbereich von Belang sind
