Erteilung der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
Genehmigungsbedürfnis:
Für nachfolgende Rechtsgeschäfte
- Auflassung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GVO)
- Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts und der schuldrechtliche Vertrag hierüber (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 GVO)
Antragsteller:
Antragsberechtigt ist jede der an dem genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäft beteiligten Personen (Verkäufer, Käufer / Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter – in aller Regel der von den Antragsberechtigten beauftragte Notar) § 1 Abs. 2 GVO.
Antrag ist zu richten an:
Landratsamt Ilm-Kreis, Rechtsamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
(Zuständigkeit nach § 8 GVO)
Formloser Antrag mit Vorlage des notariellen Vertrages
Rückfragen möglich bei
Frau E. Berger
Rechtsamt
Mitarbeiterin Grundstücksverkehrsordnung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Rechtsamt
Mitarbeiterin Grundstücksverkehrsordnung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Gebühr: 0,1 % des Grundstückswertes, mindestens 15,00 Euro, höchstens 250,00 Euro
§ 9 GVO in Verbindung mit Thüringer Verwaltungskostenordnung im Geschäftsbereich des Innenministeriums (ThürVwKostOIM) Anlage, Nr. 11


