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Wir über uns

Das Jugendamt ist ein Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Aufgabe ist die Förderung von jungen Menschen und ihren Familien im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe).
Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes sind die Satzung des Jugendamtes und die Beschlüsse des Kreistages und des Jugendhilfeausschusses.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.

Zur Erfüllung der Aufgaben arbeitet das Jugendamt mit freien Trägern zusammen.

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Zur Umsetzung dieses Rechts soll die Jugendhilfe:

  1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.


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