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Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde ist zuständig für:

  • Erteilung von Tages-, Jahres-, 3-Jahres- und Falknerjagdscheinen an Bürger, die ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben und einen Nachweis über eine abgelegte Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können.
  • Erteilung von Tages- und Jahresjagdscheinen an Ausländer, die einen Jagdschein ihres Heimatlandes und eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können.
  • Zulassung von Antragstellern zur Ablegung der Jägerprüfung im Ilm-Kreis
  • Abnahme der Jägerprüfung durch einen berufenen Jägerprüfungsausschuss
  • Beratung der Abschusspläne mit dem Jagdbeirat und Bestätigung der Abschusspläne
  • Vorbereitung der Wildbestandserfassungen in den Jagdbezirken des Ilm-
    Kreises

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-564
E-Mail: vluea@ilm-kreis.de
Raum: 371
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Telefon: 03628 738-565
E-Mail: vluea@ilm-kreis.de
Raum: 371
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