Schwerbehindertenfeststellung
Für die Schwerbehindertenfeststellung nach § 69 SGB IX waren bis April 2008 die staatlichen Versorgungsämter zuständig.
- Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung (Erst- und Neufeststellung)
- Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises und dessen Verlängerung
- Ausgabe von Wertmarken und Streckenverzeichnissen an Berechtigte
Seit dem 1. Mai 2008 liegt die Zuständigkeit hierfür beim Landkreis.
Ansprechpartner:
Frau A. Klein
Sozialamt
Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenrecht, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Sozialamt
Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenrecht, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Frau B. Körber
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt