Blindengeld und Blindenhilfe
Das Thüringer Blindengeldgesetz (ThürBliGG) und die Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurden bis April 2008 von den staatlichen Versorgungsämtern vollzogen.
- Bearbeitung von Blindenhilfe (einkommens- und vermögensabhängig)
- Bearbeitung von Blindengeld
Seit dem 01. Mai 2008 ist dafür der Landkreis zuständig.
Ansprechpartner:
Frau T. Döhler
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Frau N. Jahn
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt