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Leistungen zur Bildung & Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe werden für Kinder, Jugendliche bzw. Schüler im Leistungssystem des SGB II und des SGB XII (3. und 4. Kapitel) zusätzlich zum Regelbedarf erbracht. Damit soll der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Sicherstellung eines Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe nachgekommen werden. Weiterhin erhalten auch Berechtigte nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn neben dem Kindergeld auch Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.Unter anderem werden die Kosten von Mittagessen in der Schule bzw. Kindertagesstätte (mit Eigenbeteiligung von 1 Euro pro Mahlzeit), Kosten für Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge im Verein oder anderen Freizeitbeschäftigungen mit ähnlichem Charakter (bis zur Höhe von 10 Euro im Monat) sowie unter bestimmten Bedingungen auch Lernförderung übernommen.

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen:

  • Leistungsempfänger nach dem SGB II
  • Leistungsempfänger nach dem SGB XII
  • Leistungsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), die Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag oder Wohngeld haben

Die Bearbeitung erfolgt für Empfänger von

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) im Jobcenter Ilm-Kreis
  • Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz i. V. m. Wohngeld oder Kinderzuschlag im Sozialamt Ilm-Kreis für den nördlichen Landkreis und im Bürgerservice Ilmenau des Landratsamtes Ilm-Kreis für den südlichen Landkreis
  • Leistungen nach dem SGB XII (3. u. 4. Kapitel) Sozialamt Ilm-Kreis

  

Anträge für Leistungsberechtigte beim Jobcenter Ilm-Kreis

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Jobcenter) [PDF: 57 KB]

Anträge für Leistungsberechtigte beim Sozialamt Ilm-Kreis

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Sozialamt) [PDF: 64 KB]

Anlagen für die einzelnen Leistungen

Mittagsverpflegung

  • Abrechnungsbogen Mittagsverpflegung (rückwirkend) [PDF: 25 KB]

Lernförderung (Nachhilfe)

  • Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Lernförderung Bestätigung der Schule [PDF: 29 KB]
  • Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Lernförderung Abrechnungsbogen (rückwirkend) [PDF: 27 KB]

Wird die Lernförderung durch einen nichtkommerziellen Anbieter wahrgenommen, muss dieser seine Geeignetheit nachweisen. Dies geschieht mithilfe des folgenden Formblatts, das von einer dafür geeigneten Stelle bestätigt sein muss (z. B. das Schulamt oder den Leiter der Bildungseinrichtung).

  • Bestätigung der Geeignetheit einer nicht gewerbl. tätigen Privatperson ohne qual. pädagogische Ausb. [PDF: 22 KB]

Eintägige Schulfahrten und mehrtägige Klassenfahrten - Bitte beachten Sie, dass für Schüler an staatlichen Schulen das erste Dokument und für die übrigen Schulen und Kindergärten das zweite Dokument zu verwenden ist.

  • Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Schulfahrten Bestätigung der staatlichen Schule [PDF: 37 KB]
  • Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Schulfahrten Bestätigung der Schule / Kita (nichtstaatlich) [PDF: 36 KB]

Ferienfreizeiten - Bestätigung des Veranstalters - Bitte beachten Sie, dass für die Fereinfreizeiten des Jugendamts das zweite Dokument zu verwenden ist.

  • Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Ferienfreizeit Bestätigung des Veranstalters [PDF: 34 KB]
  • Leistungen zur Bildung & Teilhabe - Ferienfreizeit Bestätigung des Jugendamtes [PDF: 31 KB]

Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe an der Gemeinschaft - Die Leistungen aus diesem Bereich betragen maximal 10 Euro monatlich. Der Betrag kann monatlich aufgewendet werden, z. B. für Mitgliedsbeiträge im Verein oder Gebühren der Musikschule,  oder über mehrere Monate angespart werden, z. B. für Ferienfahrten des Vereins. Das unten stehende Formular bietet die Möglichkeit, vier Anbieter zu benennen. Diese werden in der Reihenfolge der aufgedruckten Ziffer berücksichtigt. Wird bereits für den ersten Anbieter die verfügbare Geldleistung aufgebraucht, erhalten weitere Anbieter nichts. Es muss in diesen Fällen nur das erste Blatt ausgedruckt und ausgefüllt werden.

  • Anbietererklärung Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe an der Gemeinschaft [PDF: 74 KB]

 

Ansprechpartner:

Frau I. Meister
Sozialamt
Sachbearbeiterin
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-318

E-Mail:

Raum:
220 a

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Herr P. Schmidt
Sozialamt
Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-317

E-Mail:

Raum:
220 a

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Frau E. Kaufhold
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Krankenhausstraße 12 a
98693 Ilmenau
Telefon:
03677 657-115

Fax:
03677 657-199

E-Mail:

Raum:
005

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Frau K. Kümmerling
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Krankenhausstraße 12 a
98693 Ilmenau
Telefon:
03677 657-115

Fax:
03677 657-199

E-Mail:

Raum:
007

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Frau S. Kraus
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Krankenhausstraße 12 a
98693 Ilmenau
Telefon:
03677 657-115

Fax:
03677 657-199

E-Mail:

Raum:
011

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