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AGIL-Perspektive 50plus

Perspektive 50plus

Projektbeschreibung

Das Projekt "AGIL-Perspektive 50plus" hat die Integration älterer Menschen in den ersten Arbeitsmarkt als Ziel und wird aus Mitteln des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und mit Geldern des Eingliederungshaushaltes des Jobcenters Ilm-Kreis gefördert.

Zunächst erfolgt eine intensive Betreuung durch den Arbeitsvermittler, um die Grundlagen für die Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und vorhandene Vermittlungshemmnisse abzubauen. Anschließend werden die Teilnehmer durch die Arbeitsvermittler des Jobcenters Ilm-Kreis in regionale Unternehmen vermittelt.

Als Botschafterin für das Projekt "AGIL-Perspektive 50plus" fungiert die Ortsbürgermeisterin von Unterpörlitz und bekannte Sportlerin Ute Oberhoffner. Ihre Aufgaben sind die Erweiterung des Bekanntheitsgrades des Projektes und Begleitung und Betreuung als Teil des sozialen Netzwerkes.

Förderung für Arbeitgeber

Über das Jobcenter Ilm-Kreis bestehen Möglichkeiten, Fördermittel an Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitnehmern auszureichen. Diese können für jeden älteren Arbeitslosen, der Arbeitslosengeld II bezieht und in das Projekt "AGIL-Perspektive 50plus" im Ilm-Kreis involviert ist, gewährt werden. Die Förderungen sollen Projektteilnehmern die Einmündung in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Voraussetzung ist der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und die rechtzeitige Beantragung der Förderung.

Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerrinnen kann ein Eingliederungszuschuss von bis zu 12 Monaten 50 % gewährt werden. Für ältere, behinderte sowie schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

Voraussetzungen:

  • erschwerte Vermittlung (Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Bewerberinnen oder Bewerbern)
  • Minderleistung (Differenz der beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Stärken der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Verhältnis zu den konkreten stellenbezogenen Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes)
  • Arbeitnehmer war vor Förderbeginn die letzten 4 Jahre nicht länger als 3 Monate beim Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig angestelt

Der Eingliederungszuschuss ist teilweise zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderungszeitraums oder einer Nachbeschäftigungszeit beendet wird. Die Nachbeschäftigungszeit entspricht der Förderdauer; sie beträgt längstens zwölf Monate.

Ergebnisse:
Im Jahr 2012 konnten 212 Integrationen erreicht werden.  

Frau Kerstin Böse
Bierweg 2
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 6105 704

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Herr Knut Jarzombski
Schwanitzstraße 2 a
98693 Ilmenau
Telefon:
03677 6441 681

Fax:
03677 6441 172

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