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Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"

Seit dem Jahr 2019 setzt der Ilm-Kreis an Maßnahmen der Familienförderung durch das Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" um.

Grundlage hierfür bietet das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz sowie die Richtlinie zum Landesprogramm.

Die Förderung aus dem LSZ hat die Unterstützung der Landkreise bei der Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien zur Stärkung des Zusammenlebens der Generationen zum Ziel.

Innerhalb der sechs Handlungsfelder

  • Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität
  • Bildung im familiären Umfeld
  • Beratung, Unterstützung und Information
  • Wohnumfeld und Lebensqualität
  • Dialog der Generationen

werden eine Vielzahl an Maßnahmen im Ilm-Kreis umgesetzt.

Ziel des Ilm-Kreises ist es dabei familienunterstützende und -orientierte Angebote zu erhalten und im Bedarfsfall zu schaffen. Die Familie wird dabei als generationenübergreifendes Konstrukt - von der Schwangerschaft bis zum Senior - verstanden. Die Maßnahmen und Angebote sollen sich an den Bedürfnissen der im Ilm-Kreis lebenden Familien orientieren.


Kleinprojektförderung

Das Landratsamt Ilm-Kreis fördert Kleinprojekte zur Förderung von Familien sowie zur Förderung des Miteinander der Generationen.

Gefördert werden zum einen Projekte, welche im Sinne des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" Familien oder Teile der Familie zur Zielgruppe haben. Die Projekte sollen familienfreundlich, sozialraum- und gemeinwohlorientiert sein sowie die Teilhabe aller ermöglichen und fördern.

Projekte zur Förderung von Familien oder Teilen von Familien sind z. B.:

  • Familienbildungsangebote
  • Elternkurse
  • "Familien- / Elternstammtische"
  • Familien- / Kinderfeste

Darüber hinaus ist es zentral für die Umsetzung von Maßnahmen im Sinne des Landesprogrammes "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" das Miteinander der Generationen zu ermöglichen und zu fördern. Damit kann auch der Vereinsamung älterer Menschen entgegengewirkt werden, in dem über Projekte das Zusammenbringen von Alt und Jung gezielt gefördert wird. Auch der Aspekt des voneinander Lernens kann über solche Projekte bewusst genutzt werden.

Zu förderfähigen Projekten im Themenfeld des "Miteinander der Generationen" gehören unter anderen:

  • generationsübergreifende Begegnungen / Projekte / Feste
  • Mentoren- / Patenschaftsprojekte

Für beide Zwecke können Vereine, freie sowie öffentliche Träger ihre geplanten Vorhaben durch Vorlage einer Kurzkonzeption und dem ausgefüllten Antragsformular vor Beginn der Maßnahme / des Projektes einreichen.

Die maximale Fördersumme pro Kleinprojekt beträgt in der Regel 500 €.


Weitere Ergebnisse der Sozialplanungsprozesse im Ilm-Kreis:

2018:

  • Veröffentlichung der Armutspräventionsstrategie des Ilm-Kreises - Der Kreistag des Ilm-Kreises hat am 05.09.2018 die Armutspräventionsstrategie des Ilm-Kreises mit der Beschlussnummer 314/18 bestätigt:


2020:

2022:

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-607
E-Mail: p.hoppe@ilm-kreis.de
Raum: 506
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