Wir über uns
Willkommen auf den Seiten des Ordnungs- und Gewerbeamtes (OGA)!
Sehr geehrte Bürger,
gestatten Sie mir einige Hinweise zur Struktur des Amtes, den Aufgabenbereichen und zu Ihren Ansprechpartnern. Im OGA sind organisatorisch eine Reihe unterer Behörden zusammengefasst, die Erlaubnisse auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten erteilen.
Das Amt ist im Dezernat 2 des Landratsamtes angesiedelt.
Allgemeine Hinweise
Da die Aufgaben in den einzelnen Behörden recht umfangreich und spezifisch sind,
erfolgte eine Darstellung nach Behörden bzw. Themen- und Aufgabenkomplexen.
1. Gewerbebehörde
In der Gewerbebehörde des Landratsamtes erfolgt die
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Anzeige von Gewerbebetrieben (Gewerbean-, Gewerbeum- und -abmeldung) - so genannter Gewerbeschein
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Erteilung von Erlaubnissen nach Gewerberecht
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Erteilung von Erlaubnissen nach dem Gaststättenrecht (Sperrzeit)
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Festsetzung von Märkten, Ausstellungen und Messen
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Festsetzung von Rechtsverordnungen nach dem Ladenschlussgesetz
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Kontroll- u. Überwachungsaufgaben
2. Waffenbehörde
Die Waffenbehörde ist zuständig für den Umgang mit Schusswaffen und Munition von
- Privatpersonen
- Schützenvereinen
- Waffenhändlern und Waffenherstellern
- Bewachungsunternehmen
- Schießstätten
3. Jagdbehörde
Erlaubnisse nach Jagdrecht erteilt die Jagdbehörde, wie z. B.:
- Erteilung von Jagdscheinen
- Aushorstgenehmigung für Nestlinge und Greifvögel
Weitere Aufgaben sind u. a.
- Abnahme von Jägerprüfungen
- Bestätigung, Festsetzung und Kontrolle der Abschusspläne
- Bestätigung von Jagdpachtverträgen
4. Fischereibehörde
Achtung! Fischereischeine werden nicht von dieser Behörde, sondern von den Gemeindeverwaltungen ausgestellt. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Wohnsitzgemeinde.
Zu den Aufgaben der Fischereibehörde zählen z. B.
- Abnahme der Fischerprüfung
- Genehmigung von Fischereipachtverträgen sowie von Ausnahmen
- Genehmigung von Hegeplänen
- Berufung von Fischereiberatern
5. Ausländerbehörde
Diese Behörde ist zuständig für den Vollzug des Ausländergesetzes und des Asylverfahrensgesetzes sowie damit zusammenhängenden umfangreichen Kontroll- und Genehmigungsaufgaben.
6. Staatsangehörigkeit / Personenstandswesen
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Statusfeststellungen nach dem Bundesvertriebenengesetz
- Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
- Einbürgerungsverfahren
- Entlassungen und Verzicht aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Beibehaltungsgenehmigung
- Aufsichtsbehörde über die Standesämter in den Städten und Gemeinden
7. Namensänderung
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen werden in dieser Behörde bearbeitet.
8. Allgemeines Ordnungsrecht
Zu den Aufgaben dieses Bereiches gehören:
- Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung
- Genehmigungen nach dem Ordnungsbehördengesetz, wie
- Motorsportveranstaltungen
- Erteilung von Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz
- Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
- Lotterien und Ausspielungen (Tombola)
- Erteilung von Sammlungserlaubnissen
- Überwachung von Badeanstalten
9. Versammlungsbehörde
Wenn Sie eine Versammlung oder Kundgebung unter freiem Himmel durchführen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Behörde kann Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung erlassen.
10. Zentrale Bußgeldstelle
Hier werden fachamtsübergreifend die von den Fachämtern der Verwaltung eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren bis zu ihrem Abschluss bearbeitet. Hierzu gehört auch die Entgegennahme von Anträgen auf Zahlungserleichterung.
11. Kleingartenwesen
In diesem Bereich wird überwacht, dass die Forderungen des Bundeskleingartengesetzes eingehalten werden. Diese gelten für Kleingartenvereine, die als gemeinnützig anerkannt wurden. In regelmäßigen Abständen erfolgen dazu Vor-Ort-Begehungen gemeinsam mit den Vorständen der Anlagen. Liegen keine Beanstandungen vor, erfolgt erneut die Bestätigung der Gemeinnützigkeit.
Beachten Sie bitte, dass von den Mitarbeitern des Ordnungs- und Gewerbeamtes außerhalb der Sprechzeiten auch Kontrollaufgaben außer Haus wahrgenommen werden. Es ist deshalb sinnvoll, falls Sie außerhalb der Sprechzeiten vorsprechen möchten, mit dem jeweiligen Mitarbeiter telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Sie erreichen uns im Landratsamt Ilm-Kreis, Schlossplatz 2, 99310 Arnstadt.
Amtsleiter


