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Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde ist zuständig für:

  • Erteilung von Tages-, Jahres-, 3-Jahres- und Falknerjagdscheinen an Bürger, die ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben und einen Nachweis über eine abgelegte Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können.
  • Erteilung von Tages- und Jahresjagdscheinen an Ausländer, die einen Jagdschein ihres Heimatlandes und eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können.
  • Zulassung von Antragstellern zur Ablegung der Jägerprüfung im Ilm-Kreis
  • Abnahme der Jägerprüfung durch einen berufenen Jägerprüfungsausschuss
  • Beratung der Abschusspläne mit dem Jagdbeirat und Bestätigung der Abschusspläne
  • Vorbereitung der Wildbestandserfassungen in den Jagdbezirken des Ilm-
    Kreises

Ansprechpartner:

Herr G. Enders
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiter Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-564

E-Mail:

Raum:
33

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Frau H. Krämer
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiterin Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-565

E-Mail:

Raum:
33

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Verfügbare Downloads:

  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung [PDF: 17 KB]
  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines [PDF: 17 KB]


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