Jagdbehörde
Die untere Jagdbehörde ist zuständig für:
- Erteilung von Tages-, Jahres-, 3-Jahres- und Falknerjagdscheinen an Bürger, die ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben und einen Nachweis über eine abgelegte Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können.
- Erteilung von Tages- und Jahresjagdscheinen an Ausländer, die einen Jagdschein ihres Heimatlandes und eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können.
- Zulassung von Antragstellern zur Ablegung der Jägerprüfung im Ilm-Kreis
- Abnahme der Jägerprüfung durch einen berufenen Jägerprüfungsausschuss
- Beratung der Abschusspläne mit dem Jagdbeirat und Bestätigung der Abschusspläne
- Vorbereitung der Wildbestandserfassungen in den Jagdbezirken des Ilm-
Kreises
Ansprechpartner:
Herr G. Enders
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiter Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiter Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Frau H. Krämer
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiterin Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiterin Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Verfügbare Downloads:
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung [PDF: 17 KB]
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines [PDF: 17 KB]


