Fischereibehörde
Die Fischereibehörde ist zuständig für folgende Aufgaben:
-
Organisation und Abnahme der Fischerprüfung durch einen berufenen Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz der Fischereibehörde
-
Bestellung der Fischereiaufseher
-
Vorbereitungslehrgang für Fischereiaufseher (mit abschließendem Test)
-
Aufsicht über Fischereiaufseher
-
Entgegennahme und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Weiterleitung an die Bußgeldstelle
-
Regelung der Fischereiausübung bei Streitigkeiten zur Wirksamkeit von Fischereipachtverträgen
-
Führung des Fischereikatasters
-
Prüfung und Genehmigung von Hegeplänen, Ersatzvornahme zur Hegeplanerstellung
-
Aufsicht über die Fischereigenossenschaften
-
Regelung des Uferbetretungsrechts
-
Kennzeichnung von Fischschonbezirken
-
Festlegungen zur Sicherung des Fischwechsels an Querbauwerken
-
Berufung der Fischereiberater
Ansprechpartner:
Herr G. Enders
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiter Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiter Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Frau H. Krämer
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiterin Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sachbearbeiterin Jagd- und Fischereibehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Verfügbare Downloads:
- Merkblatt Jugendfischereischein und Fischereischein für Erwachsene [PDF: 50 KB]


