Seiteninhalt

Bodenschutz und Altlasten

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-689
Raum: 2.08
Adresse exportieren
Telefon: 03628 738-688
Raum: 2.08
Adresse exportieren

Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde ist die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Sie verbindet die Ziele hinsichtlich des Schützens und Bewahrens des Schutzgutes Boden mit den heutigen Anforderungen, die an den Untergrund gestellt werden. Der Boden ist als unvermehrbarer Bestandteil unseres Lebens in seiner Vielfältigkeit und Funktionalität zu schützen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Verunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Ein wichtiges Instrument zur Aufgabenerfüllung ist das Kataster über Altlasten, Verdachtsflächen sowie Altablagerungen und Altstandorte.


Gesetzliche Regelungen:

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Zweck des Gesetzes ist der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenbelastungen und der Erhalt der Bodenfunktionen.


Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) als Kernstück des
untergesetzlichen Regelwerks zum Bundes-Bodenschutzgesetz enthält die notwendigen
Standards, um die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung bundesweit zu vereinheitlichen. Hierdurch werden die Grundlagen für effektive Maßnahmen zum Bodenschutz und für den Abbau von Investitionshemmnissen geschaffen.


Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) 

In Ergänzung und Ausführung des BBodSchG sind landesrechtliche Regelungen erforderlich, die mit dem Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) umgesetzt wurden.


Thüringer Verordnung zur Verdachtsflächendatei (ThürVfldVO) 


Bodenschutzbehörden:
1. Oberste Bodenschutzbehörde ist das für das Bodenschutzrecht zuständige Ministerium 

Telefon: 0361 57-100 (Behördenzentrale)
Fax: 0361 57-3911044
E-Mail: poststelle@tmuen.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th8/tmuen/
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

2. Obere Bodenschutzbehörden ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)  

Das TLUBN ist auch fachtechnisch-naturwissenschaftliche Landeseinrichtung für die Ermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen des Bodenschutzes, der Entwicklung der Böden sowie der fachlichen Grundlagen für die Erforschung und Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten.

Das TLUBN führt das Altlasteninformationssystem über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen (THALIS).
THALIS hat die Auskunftsfähigkeit der zuständigen Behörden über Lage, Zustand, eigentumsrechtliche Verhältnisse und Gefährdungspotenzial von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie Art, Lage und Zustand von durch altlastverdächtige Flächen und Altlasten beeinflussten Schutzgüter zu sichern. Weiterhin hat THALIS die für die Beurteilung des Grades der Gefährdung von Schutzgütern und der Wirksamkeit von Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen notwendigen Daten bereitzustellen.
Es beinhaltet folgende Daten:

  1. Lage des Standortes
  2. Ergebnisse der historischen Erkundung
  3. Gegenwärtige Nutzung
  4. Art, Menge und Beschaffenheit der Abfälle, die abgelagert wurden
  5. Art und Menge der Umwelt gefährdenden Stoffe, mit denen umgegangen wurde
  6. Die Ergebnisse von Untersuchungen, Gutachten
  7. Ergebnisse der Sanierung


3. Untere Bodenschutzbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis

 

Definitionen des Bundesbodenschutzgesetzes:

1 Schädliche Bodenveränderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die  geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

2 Verdachtsflächen im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.

3 Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind 

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert  oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und 
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.


4 Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.


Grundsätzliche Ziele der Unteren Bodenschutzbehörde sind:

Gefahrenabwehr / Anordnungen zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder damit in Verbindung stehenden Gewässerverunreinigungen.

Untersuchung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen, Anordnung und fachliche Begleitung von Altlasten-Sanierungsmaßnahmen.

Sicherstellung bodenschutzrechtlicher Anforderungen beim Auf- und Einbringen von Material auf den Boden. Hier geht es in erster Linie um Vorgaben zur Art der Materialien und ihren stofflichen Eigenschaften (Schadstoffgehalt), um Schäden für den Boden und die Bodenfunktionen zu vermeiden. Beispiele: Herstellung von Aufschüttungen, Aufbringen von Baggergut (Teichschlamm), Verfüllung von Senken, Tagebaurestlöchern u. ä.


Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde sind:

  • Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), des Ausführungsgesetzes (Thüringer Bodenschutzgesetz - ThürBodSchG)
  • Erfassung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen
  • Beratung von Grundstückseigentümern, Bauherren und Investoren; Bearbeitung von Auskunftsersuchen
  • Amtsermittlung bei Vorliegen von Anhaltspunkten von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
  • Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Altlastensanierung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen; Bewertung von Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen 
  • Erarbeitung von Konzepten für Projekte der Altlastenerkundung und –sanierung
  • Sanierungsanordnungen mit Festlegung von Sanierungszielen
  • Überwachung von Sanierungsmaßnahmen
  • Durchsetzung der Pflichten zur Gefahrenabwehr
  • Stellungnahme bei Neuaufstellungen/Änderungen von Flächennutzungsplänen
  • Stellungnahmen bei Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
  • Stellungnahmen zu Bauanträgen
  • Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien auf oder in den Boden
  • Begleitung von Rückbaumaßnahmen
  • Überwachung der Deponien im Ilm-Kreis

Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem

Die Erteilung von Auskünften aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem gemäß Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), vom 10. Oktober 2006 erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen formlosen Antrages mit folgendem Inhalt:

  • Angaben zum Antragsteller (u.a. Name, Anschrift, Telefonnummer)
  • Angaben zum Flurstück/zum Grundstück (u.a. Anschrift, Flurstück, Gemarkung, wenn vorhanden der Lageplan/Flurstückskarte, sonstige Lagebeschreibungen)
  • Inhaltlich hinreichend bestimmte Anfrage/Spezifizierung der gewünschten Information

Die Auskünfte werden nur schriftlich erteilt.

Die Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem sind kostenpflichtig nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005.