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Störfallverordnung (12. BImSchV)

Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)

Die im August 2012 in Kraft getretene Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (sogenannte Seveso-III-Richtlinie) fordert, dass für die von ihr erfassten Betriebe ein Inspektionssystem eingerichtet wird. Das Überwachungssystem soll die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie gewährleisten.

Der Freistaat Thüringen hat einen Überwachungsplan entwickelt, auf dessen Grundlage die Kreise und kreisfreien Städte ihr Überwachungsprogramm zu erstellen haben und dieses im Internet veröffentlichen müssen. Das Überwachungsprogramm des Landkreises Ilm-Kreis wird durch 2 Anlagen ergänzt. Die Dokumente werden nachfolgend zur Verfügung gestellt. Die nach der Überwachung anzufertigenden Überwachungsberichte werden dem Betreiber des jeweiligen Betriebsbereiches innerhalb von vier Monaten nach der durchgeführten Überwachung zugestellt.