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Prüfung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und Erteilung entsprechender Bescheide bzw. Zustimmungen

Wenn ein Denkmaleigentümer bauliche Veränderungen an seinem Gebäude vornehmen will, benötigt er dazu (u. a.) die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

a) Ist für die geplante Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich, erfolgt die denkmalschutzrechtliche Prüfung im Rahmen dieser Genehmigung. Für den Eigentümer ist dann kein zusätzlicher Aufwand erforderlich. Ein genehmigter Bauantrag beinhaltet bei denkmalgeschützten Bauten auch stets die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Diese kann hierbei jedoch auch Auflagen erteilen.

b) Bei Vorhaben, die die Einholung einer Baugenehmigung nicht erforderlich machen, muss vor deren Ausführung die Untere Denkmalsschutzbehörde ihre Erlaubnis erteilen. Dazu ist durch den Eigentümer das Vorhaben bei der Unteren Denkmalsschutzbehörde rechtzeitig zu beantragen. Dies geschieht formlos, jedoch mit möglichst genauer Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten (incl. Skizzen, Zeichnungen, Aussagen zum Material).

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis:
http://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/1164.pdf?print=yes&MANDANTID=18&FORMUID=DSCHG-001-TH-FL

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