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Amtliche Beglaubigungen

Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen gemäß § 33 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) und von Unterschriften gemäß § 34 ThürVwVfG

Persönliche Vorsprache zu den Sprechzeiten und nach vorheriger Anmeldung bei:

Telefon: 03628 738-291
Fax: 03628 738-128
E-Mail: rechtsamt@ilm-kreis.de
Raum: 270
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Mitzubringende Unterlagen:

  • Vorlage der Originale
  • Angabe, bei welcher Behörde / Einrichtung die beglaubigte Kopie bzw. beglaubigte Unterschrift vorzulegen ist
  • Personalausweis
  • bei Unterschriftsbeglaubigung: Leistung der Unterschrift vor dem Beglaubigungsbefugten

Gebühr:

  • Für Beglaubigungen nach § 33 Abs. 1 S. 1 ThürVwVfG
    4,00 € gemäß Anlage zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Nr. 1.3.2.1,
  • Für Beglaubigungen nach § 33 Abs. 1 S. 2 ThürVwVfG
    8,00 € gemäß Anlage zur ThürAllgVwKostO Nr. 1.3.2.2,
  • Für Beglaubigungen nach § 34 ThürVwVfG
    8,00 € gemäß Anlage zur ThürAllgVwKostO Nr. 1.3.1