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Benötigte Unterlagen

Hier finden Sie für die verschiedenen Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde benötigten Unterlagen und eine Angabe zu den möglichen, anfallenden Gebühren.

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges nur mit COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ohne Vorlage Zulassungsbescheinigung)
Zulassung eines Neufahrzeuges mit Einzelbetriebserlaubnis nach § 13 EG FGV
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges innerhalb des Ilm-Kreises
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Ilm-Kreis - mit Halterwechsel
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Ilm-Kreis - ohne Halterwechsel
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Zulassung eines aus der EU importierten Gebrauchtfahrzeugs
Zulassung eines importierten Fahrzeugs aus Nicht-EU-Staaten
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Ilm-Kreises
Änderungen der Halterdaten / Namensänderung - KEIN HALTERWECHSEL
Änderung des amtlichen Kennzeichens auf Wunsch des Halters
Änderung des amtlichen Kennzeichens auf Grund Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens
Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens - Zollkennzeichen
Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens für maximal 5 Tage
Eintragung einer technischen Änderung
Ausstellung von Ersatzpapieren auf Grund Diebstahl oder Verlust
Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO für ein zulassungsfreies Fahrzeug
Änderung des Betriebszeitraumes für ein Saisonkennzeichen
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens für ein bereits zugelassenes Fahrzeug
Wiederzulassung eines aktuell außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges und Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens
Wiedererlangung einer DDR-Betriebserlaubnis für Mopeds und Kleinkrafträder
Tageszulassung eines Fahrzeuges

Bei den Angaben zu den anfallenden Gebühren muss bemerkt werden, dass es sich nur um standardisierte Richtwerte handelt, die nur den jeweiligen Zulassungsakt betreffen. Werden mehrere Geschäftsvorgänge miteinander verknüpft (z. B. Umschreibung und technische Änderung etc.) oder muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II wegen Sicherungsrechte Dritter versandt oder wegen Änderungen getauscht werden, erhöhen sich die Gebühren entsprechend.