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Änderung des Betriebszeitraumes für ein Saisonkennzeichen
Hinweis: Seit dem 01.01.2018 wird der Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II erfasst.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- zugeteilte, amtliche Kennzeichen
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen
- elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 31,20 Euro - 39,50 Euro