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Bauvorbescheid
Der Antrag auf Vorbescheid kann vor Einreichen eines Bauantrages gestellt werden, um für einzelne Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen und verbindlichen Bescheid zu erhalten. Zum Beispiel kann die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines speziellen Bauvorhabens auf einem bestimmten Grundstück vorab geprüft werden, ohne bereits detaillierte Unterlagen wie für einen Bauantrag vorlegen zu müssen. Über die Frage, wie der Antrag zu stellen ist, kann sich der Bauherr durch seinen Entwurfsverfasser oder die Untere Bauaufsichtsbehörde beraten lassen (siehe auch Beratung). Der erteilte Vorbescheid gilt 3 Jahre.