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Aktuelle Informationen zum Melde-Formular Anzeige selbständiger medizinischer Berufe / Praxisumzüge / Änderung der Niederlassung

Gemäß § 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 8. August 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998 haben Angehörige der gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe sowie die Apotheker Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Des Weiteren sind Informationen zu Praxisumzügen oder andere Änderungen der Niederlassung zu melden.

Um Ihnen diese Meldung zu erleichtern, stellen wir den betreffenden Berufsgruppen ab sofort ein entsprechendes Formular auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung. Zum Formular

Neben der Erfassung Ihrer Daten können Sie hier auch die weiteren notwendigen Unterlagen (z.B. Approbationsurkunde) hochladen sowie eine kostenpflichtige amtsärztliche Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung beauftragen.

Auf der Formularseite finden Sie auch eine Auflistung dazu, welche Berufsgruppen zur entsprechenden Meldung verpflichtet sind.

V. i. S. d. P. Gunter Harsch, Büro Landrätin

17.08.2022