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Übermittlung eines negativen Testergebnisses zur Arbeitsaufnahme für Beschäftigte in Einrichtungen

Als Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 und § 36 Abs. 1 Nr. 2 und 7 IfSG dürfen Sie ihre Tätigkeit vor Ablauf von zehn Tagen nach dem maßgeblichen Beginn der Absonderung erst wiederaufnehmen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests an uns übersenden.

Hier haben Sie die Möglichkeit den Nachweis für die Verkürzung hochzuladen.

Bitte beachten Sie grundsätzlich folgende Hinweise:

  • es muss sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigenschnelltest, der durch einen Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV durchgeführt wurde. Informationen zu Testmöglichkeiten finden Sie auf unserer Internetseite: Informationen zu Testungen
  • falls das Dokument mit einem Passwort geschützt ist, müssen Sie uns dieses zwingend übermitteln

Ihre Daten




Falls Sie nicht die Möglichkeit haben das Testergebnis elektronisch zu übermitteln, können Sie dies auch per Post übersenden an:

Landratsamt Ilm-Kreis
Gesundheitsamt
Quarantäneverkürzung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)