Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit im Ilm-Kreis
Das Jugendamt fördert durch finanzielle Zuschüsse die Jugendarbeit (Aktivitäten und Veranstaltungen) der Jugendgruppen und Vereine.
Förderfähig sind zum Beispiel Fahrten, Freizeiten, örtliche Ferienspiele und internationale Jugendbegegnungen. Es können außerschulische Bildungsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche, Fortbildungen für Jugendleiter, bezuschusst werden sowie Materialien, die für die Jugendgruppenarbeit benötigt werden (Fachliteratur, Spiel- und Beschäftigungsmaterialien). Jugendgruppen und Vereine können eine Zuwendung für ihre laufende Jugendarbeit erhalten.
Die Förderung ist zweckgebunden und muss schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Über Verwendung der Fördergelder ist ein Mittelverwendungsnachweis zu erbringen. Näheres regelt die Richtlinie für die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendgruppen, Vereine und Jugendverbände im Ilm-Kreis.
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Richtlinie für die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit 2019 (PDF, 113 kB)
Antragsformular zur Förderung einer Maßnahme der Jugendarbeit (PDF, 36 kB)
Ansprechpartner:
E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de
Raum: 504
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