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Leistungen zur Bildung & Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe werden für Kinder, Jugendliche bzw. Schüler im Leistungssystem des SGB II und des SGB XII (3. und 4. Kapitel) zusätzlich zum Regelbedarf erbracht. Damit soll der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Sicherstellung eines Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe nachgekommen werden. Weiterhin erhalten auch Berechtigte nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn neben dem Kindergeld auch Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird. Unter anderem werden die Kosten von Mittagessen in der Schule bzw. Kindertagesstätte, Kosten für Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge im Verein oder anderen Freizeitbeschäftigungen mit ähnlichem Charakter (bis zur Höhe von 15 Euro im Monat) sowie unter bestimmten Bedingungen auch Lernförderung und Schülerbeförderung übernommen.

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen:

  • Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB II
  • Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), die zusätzlich Kindergeld und Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen

Die Bearbeitung erfolgt für Empfänger von

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) im Jobcenter Ilm-Kreis
  • Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz i. V. m. Wohngeld oder Kinderzuschlag im Sozialamt Ilm-Kreis für den nördlichen Landkreis und im Bürgerservice Ilmenau des Landratsamtes Ilm-Kreis für den südlichen Landkreis
  • Leistungen nach dem SGB XII (3. u. 4. Kapitel) Sozialamt Ilm-Kreis

Merkblatt nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung:

Antrag für Leistungen der Bildung und Teilhabe

Mit dem Antrag bzw. Formblatt werden alle gesetzlich möglichen Leistungen im Bewilligungsabschnitt beantragt und in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Leistung (Abeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag) bewilligt. Für jeden Bewilligungsabschnitt ist für Leistungsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz ein neuer Antrag zu stellen. Bei den übrigen Leistungsarten (SGB II, SGB XII, AsylbLG) gilt der Antrag auf die (Haupt-) Leistung.

  •  (Formblatt)

Für die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind weitere Antragsblätter (Anlagen) erforderlich:

Anlagen für die einzelnen Leistungen

Lernförderung (Nachhilfe)

Eintägige Schulfahrten und mehrtägige Klassenfahrten


 

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-322
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
De-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de-mail.de
Raum: 203 a
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Telefon: 03628 738-321
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
De-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de-mail.de
Raum: 203 a
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Telefon: 03677 657-115
Fax: 03677 657-199
E-Mail: buergerservice@ilm-kreis.de
Raum: 014
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Telefon: 03677 657-115
Fax: 03677 657-199
E-Mail: buergerservice@ilm-kreis.de
Raum: 007
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Telefon: 03677 657-115
Fax: 03677 657-199
E-Mail: buergerservice@ilm-kreis.de
Raum: 011
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