Einzelfallhilfen
Hilfen zur Erziehung
Manche Familien benötigen eine Zeit lang intensivere Unterstützung, damit das Familienleben gelingt. Als Eltern haben Sie einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Diese muss von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten beim Sozialen Dienst beantragt werden. Gemeinsam mit Ihnen und den Kindern werden die Sozialarbeiter/innen eine angemessene Unterstützung planen und das geeignete Angebot vermitteln.
Hilfen zur Erziehung können sich an die Eltern richten oder auch als unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen erfolgen. Es gibt ambulante Hilfen, wie zum Beispiel eine Erziehungsberatung oder eine Sozialpädagogische Familienhilfe. Diese sind für die Eltern kostenfrei.
Manchmal ist ein weiteres Zusammenleben in der Familie nicht möglich. In solchen Fällen sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Eltern eine geeignete Pflegefamilie oder geeignete Einrichtung für das Kind. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auch auf Dauer erfolgen. Bei solchen stationären Hilfen zur Erziehung werden die Eltern zu den entstehenden Kosten mit herangezogen (Link auf Wirtschaftliche Jugendhilfe).
Hilfen für junge Volljährige
Auch bereits erwachsene junge Menschen können Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung vom Jugendamt bekommen. Sie sollen dadurch befähigt werden, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen. Häufig handelt sich dabei um eine sogenannte Anschlusshilfe, zum Beispiel für Jugendliche, die bis zur Volljährigkeit in einer Wohngruppe gelebt haben. Voraussetzungen für eine solche Verselbständigungshilfe sind ein Antrag des jungen Volljährigen sowie dessen Mitwirkungsbereitschaft.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Sind Kinder oder Jugendliche seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht und können aufgrund dessen nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, unterstützt das Jugendamt durch sogenannte Eingliederungshilfe. Das könnte beispielsweise sein, wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund ihrer seelischen Behinderung erhebliche Probleme haben, sich in Kindergarten, Schule, Beruf oder Familie zu integrieren.