Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte)
Das Jugendamt kann bei geringem Einkommen der Eltern den Elternbeitrag für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung teilweise oder auch ganz übernehmen. In welcher Höhe die Elternbeiträge übernommen werden, wird anhand ihres Einkommens errechnet. Für die Übernahme der Betreuungskosten von Kindern unter einem Jahr gelten weitere Bedingungen; zum Beispiel müssen die Eltern arbeiten oder in Ausbildung sein.
Von den Kosten für die Betreuung ihres Kindes in Tagespflege (bei der "Tagesmutti") können Sie befreit werden. Informationen: Kindertagespflege
Die Kostenübernahme muss schriftlich beantragt werden
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Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages für den Besuch einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege gemäß § 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (ab 01.08.2019) (PDF, 166 kB)
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Beiblatt B1 zum Kita Antrag ab 01.08.2019 (PDF, 99 kB)
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Beiblatt B2 zum Kita Antrag ab 01.08.2019 (PDF, 92 kB)
Alle im Antrag gemachten Angaben sind durch entsprechende Belege, Bescheide oder Bescheinigungen nachzuweisen!
Ansprechpartner in Arnstadt:
Ansprechpartner in Ilmenau:
Bürgerservice Kontakt & Sprechzeiten
Das Jugendamt übernimmt nur die Betreuungskosten für Ihr Kind!
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, können Sie beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt einen Zuschuss zum Essengeld ihrer Kinder in der Kindertagesstätte oder bei der "Tagesmutti" beantragen. Weitere Informationen hier: Leistungen zur Bildung & Teilhabe