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Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte)

Das Jugendamt kann bei geringem Einkommen der Eltern den Elternbeitrag für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung teilweise oder auch ganz übernehmen. In welcher Höhe die Elternbeiträge übernommen werden, wird anhand ihres Einkommens errechnet. Für die Übernahme der Betreuungskosten von Kindern unter einem Jahr gelten weitere Bedingungen; zum Beispiel müssen die Eltern arbeiten oder in Ausbildung sein.

Von den Kosten für die Betreuung ihres Kindes in Tagespflege (bei der "Tagesmutti") können Sie befreit werden. Informationen: Kindertagespflege

Die Kostenübernahme muss schriftlich beantragt werden

Alle im Antrag gemachten Angaben sind durch entsprechende Belege, Bescheide oder Bescheinigungen nachzuweisen!

Ansprechpartner in Arnstadt:

Telefon: 03628 738-618
Raum: 216
Adresse exportieren

Ansprechpartner in Ilmenau:

Bürgerservice Kontakt & Sprechzeiten

Das Jugendamt übernimmt nur die Betreuungskosten für Ihr Kind!

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, können Sie beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt einen Zuschuss zum Essengeld ihrer Kinder in der Kindertagesstätte oder bei der "Tagesmutti" beantragen. Weitere Informationen hier: Leistungen zur Bildung & Teilhabe

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