Beibehaltungsgenehmigung
Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Soweit der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt gemäß § 4 Abs. 3 oder § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG- erworben hat, ist die Beibehaltungsgenehmigung vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung nach § 25 Abs. 2 StAG.
Zum Zwecke der rechtlichen Beratung, der Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird eine Vorsprache in der Staatsangehörigkeitsbehörde empfohlen.
Anträge über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit werden im Thüringer Landesverwaltungsamt entschieden.
Kosten:
Die Gebühr für die Beibehaltungsgenehmigung beträgt 255,00 Euro.
Ansprechpartner:
Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeitsbehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
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Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeits- & Personenstandswesen
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
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