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Schulverwaltungsamt

Das Schulverwaltungsamt (SVA) hat folgende wesentliche Aufgaben:

Der Ilm-Kreis ist Schulträger von 22 Staatlichen Grundschulen, von 7 Staatlichen Regelschulen, 3 Staatlichen Gemeinschaftsschulen, 3 Staatlichen Gymnasien, 1 Staatlichen Berufsbildenden Schule und 2 Staatlichen Förderzentren.
Er hat das erforderliche Schulangebot der verschiedenen Schularten und die dazugehörigen Schulanlagen bereit zu stellen.
Dazu gehören im Ilm-Kreis 3 Dreifelder-Sporthallen, 10 Zweifelder- und 24 Einfeld-Sporthallen. (§ 13 Thüringer Schulgesetz ThürSchulG)

Vom Schulträger ist der Sachaufwand für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und die Sicherung der materiellen Bedingungen für den Unterrichts zu tragen.
Im Bereich der Staatlichen Förderzentren ist im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der förderbedürftigen Schüler die notwendige medizinisch-therapeutische und pflegerische Betreuung und der Aufwand für das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu sichern. Dies betrifft vor allem die pflegerisch bedürftigen Schüler, die keinen Anspruch auf sozialversicherungsrechtliche Leistungen haben. (§ 3 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz ThürSchulFG)

Zum Sachaufwand, der durch das Schulverwaltungsamt, das Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (Link) und dem Bereich E-Government (Link) gemeinsam getragen wird, gehören:

  1. die Einrichtung, Ausstattung der Unterrichtsräume, der Fachunterrichtsräume für den technisch-naturwissenschaftlichen Unterricht, der Fachraum "Informatik" an den Staatlichen Regelschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen und Förderzentren und "Medienräume" an den Staatlichen Grundschulen, einschließlich der Sicherung und Unterhaltung der notwendigen Sportgeräte
  2. die Anschaffung und Ausstattung aller notwendigen Lehrmittel für die Durchführung und Sicherung eines lehrplangerechten Unterrichts in allen Unterrichtsfächern sowie die Bereitstellung von finanziellen Mittel für die Schulbibliotheken, Zeitschriften und weiterer notwendiger Literatur
  3. notwendiger Sachaufwand, inklusive der technischen Ausstattung, im Verwaltungsbereich zur organisatorischen Absicherung des Schulbetriebs. Dazu gehören auch alle benötigten Materialien für eine reibungslos funktionierende Verwaltung
  4. Vorbereitung, Organisation und Sicherung des notwendigen Schülertransportes zu den Schulstandorten und der Schüler-Sondertransporte zu den Staatlichen Förderzentren
  5. Bearbeitung der Anträge für die Rückerstattung der Schülerbeförderungskosten entsprechend der Satzung über die Schülerbeförderung im Ilm-Kreis (Link)
  6. Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine regelmäßige Versorgung der Schüler mit einem Mittagessen
  7. Bearbeitung der Anmeldungen für den Besuch des Hortes der Grundschüler und Erlassen von Hortgebührenbescheiden entsprechend der Hortsatzung (Link) und der Hortgebührensatzung (Link) des Ilm-Kreises
  8. Bearbeitung der Verträge zur Unterbringung von Schülern im Internat des naturwissenschaftlich-technischen Spezialschulteils des Staatlichen Gymnasiums "Goetheschule" Ilmenau

Nicht zum Sachaufwand des Schulträgers gehören Aufwendung Bereitstellung der Lernmittel (z. B. Kopien usw., die in Eigentum des Schülers übergehen).

Für die Angelegenheiten des Lehrerpersonals und der Absolventen, sowie der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung des Unterrichts an den verschiedenen Schularten ist das Staatliche Schulamt Westthüringen zuständig.