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Eingriffsregelung (Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft)

Eingriffe in Natur und Landschaft sind u. a. Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen und Gewässern, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Pflanzen- und Tierwelt in ihren Lebensräumen, die natürlichen Standortverhältnisse, das Landschaftsbild, den Erholungswert oder das örtliche Klima erheblich beeinträchtigen können. Dies sind insbesonders die Errichtung von Gebäuden und Anlagen, Straßen, Sendemasten, Windkraftanlagen, die Beseitigung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen (unter Berücksichtigung des § 39 Abs. 5 BNatSchG), die Beeinträchtigung von Schutzgebieten und von gesetzlich besonders geschützten Biotopen, der Umbruch von Grünland und die nachteilige Veränderung von Feuchtbiotopen.
Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft bedarf nach § 17 Abs. 3 BNatSchG einer naturschutzrechtlichen Genehmigung.
Die untere Naturschutzbehörde prüft das Vorliegen eines Eingriffstatbestandes und erteilt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Eingriffsgenehmigung. Bei anderen Genehmigungen z. B. bei Baugenehmigungen geht die Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde in diese Genehmigung mit ein.

Ziel der Eingriffsregelung ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Landschaftsbildqualität wieder herzustellen. Wird in die Natur eingegriffen, ist zunächst zu prüfen, ob dieser Eingriff vermieden werden kann (Vermeidungsgebot gemäß § 15 Abs. 1 BNatSchG). Ist dies nicht der Fall, so sind dem Eingriffsverursacher Minimierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Danach erfolgt die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen, die nicht ausgleichbar sind, sind durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Greift beides nicht, ist per Gesetz die Ausgleichsabgabe erforderlich.

Für Anfragen, Hinweise und Informationen zu der Eingriffsregelungen wenden Sie sich bitte an die folgenden Bearbeiterinnen oder Bearbeiter in der unteren Naturschutzbehörde: 

Frau Buse:

Bittstedt, Eischleben, Ichtershausen, Haarhausen, Holzhausen, Rehestädt, Röhrensee, Sülzenbrücken, Thörey

Herr Brinkel:

 Angelhausen-Oberndorf,  Arnstadt, Branchewinda, Dannheim, Dosdorf, Espenfeld, Ettischleben, Görbitzhausen, Hausen, Kettmannshausen, Marlishausen, Siegelbach, Schmerfeld, Roda, Rudisleben, Wipfra

Frau Faulstich:

 Behringen, Cottendorf, Dienstedt, Döllstedt, Dörnfeld, Ehrenstein, Geilsdorf, Gösselborn, Griesheim, Großhettstedt, Großliebringen, Hammersfeld, Hohes Kreuz, Kleinhettstedt, Kleinliebringen, Nahwinden, Niederwillingen, Oberwillingen, Oesteröda, Singen, Stadtilm, Traßdorf   

Frau Fietze:

Achelstädt, Alkersleben, Bechstedt-Wagd, Bösleben, Dornheim, Elleben, Ellichleben, Elxleben, Gügleben, Kirchheim, Osthausen, Riechheim, Rockhausen, Wernigsleben, Wüllershausen, Wüllersleben, Witzleben   

Herr S. Friedrich:

Angelroda, Bücheloh, Elgersburg, Frankenstein, Geschwenda, Geraberg, Gossel, Gräfenroda, Gräfinau-Angstedt, Heyda, Liebenstein, Martinroda, Neusiß, Plaue, Rippersroda, Wümbach   

Frau Voßhage:

Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Frauenwald, Friedersdorf, Gehren, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Ilmenau, Ilmenau-Roda, Jesuborn, Langewiesen, Manebach, Möhrenbach, Neustadt am Rennsteig, Oberpörlitz, Oehrenstock, Pennewitz, Stützerbach, Unterpörlitz, Wildenspring, Willmersdorf

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01.11.2021