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Allgemeiner Arten- und Biotopschutz

Neben dem kontrollierenden Artenschutz ist die untere Naturschutzbehörde auch Ansprechpartner für die Belange des botanischen und zoologischen Artenschutzes und des Biotopschutzes im Ilm-Kreis. Mitarbeiter der Naturschutzbehörde bzw. Mitglieder des Naturschutzbeirates und die Beauftragten für Naturschutz verfügen über bestimmte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Botanik (Pflanzenkunde) und der Zoologie (Tierkunde). Aus den jährlichen Umweltinformationen, der Naturschutzkonzeption Ilm-Kreis 2007 - 2017, den Vorträgen zur 1. Naturschutzkonferenz des Ilm-Kreises 2005 (unter Downloads verfügbar) und den veröffentlichten Heimatheften können Sie viele Informationen zu den im Ilm-Kreis durchgeführten Arten- und Biotopschutzmaßnahmen entnehmen. 

Allgemeine Hinweise Artenschutz

Vogeljunge gefunden?

Das Vogeljunge hat schon alle Federn, nur richtig fliegen kann es noch nicht: Hüpfend, flattern bewegt sich das Vogeljunge fort. Ein Nest ist nicht zu sehen und auch die Vogeleltern sind nicht zu entdecken.

Braucht der Jungvogel wirklich Hilfe? Wie kann ich helfen? Sind wohl mit die ersten Fragen, die einen durch den Kopf gehen, wenn man ein vermeintlich verlassenes Vogeljunges entdeckt.

Doch greifen Sie bitte nicht ein!

Sofern das Jungtier vollständig befiedert ist, handelt es sehr wahrscheinlich um einen Ästling. Das Vogeljunge ist dann alt genug, um außerhalb des Nestes seine Flugfähigkeit und die eigenständige Nahrungsaufnahme zu üben, insbesondere Drosseljungen verlassen das Nest bevor sie fliegen können. Je nach Vogelart werden die Jungvogel noch einige Tage bis Wochen von ihren Eltern mit Futter versorgt.

Nur wenn sich der Jungvogel in direkter Gefahr befindet, z. B. am Straßenrand oder auf einen Weg sitzt, sollten Sie das Tier vorsichtig an eine sichere Stelle in der Nähe bringen. Sie können es zum Beispiel in eine Hecke, Reisighaufen, etc. setzen. Mit seinen lauten Rufen wird das Jungtier seine Eltern zeigen, wo es sich befindet. Keine Sorge: Menschengeruch interessiert die Vogeleltern nicht, sie werden ihren Nachwuchs trotzdem weiterfüttern.

Fazit:

Vollständig befiederte Vogeljungen sind normalerweise nicht auf menschliche Hilfe angewiesen.

Ausnahme von dieser Regel bilden jedoch Mehl- und Rauchschwalben sowie Mauersegler, da sie, dass Nest erst verlassen, wenn sie fliegen können. Deshalb sind am Boden aufgefunden Schwalben- oder Mauerseglerjunge umgehend wieder in das elterliche Nest zu setzen. Sofern das nicht möglich ist, informieren Sie bitte die untere Naturschutzbehörde.

Weitere Informationen:

Wildvögel - Aufnahme und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere

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