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Eintragung einer technischen Änderung

Eintragungspflichtige, technische Änderungen am Fahrzeug sind grundsätzlich durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur eines hierfür zugelassenen, technischen Dienstes abzunehmen. Bei Bauteilen mit europäischer Teilegenehmigungsnummer reicht unter Umständen eine Einbaubescheinigung der ausführenden Werkstatt aus. Danach wird die Betriebserlaubnis durch Eintragung in die Fahrzeugpapiere abgeändert oder unter Umständen neu erteilt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderung der Leistung, der Fahrzeugart / Aufbauart und bei Änderung der Antriebsart)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Gutachten nach § 19 StVZO bzw. auch nach § 21 StVZO oder Einbaubescheinigung bei Bauteilen mit europäischer Teilegenehmigungsnummer
  • grundsätzlich Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Hinweis: Wenn die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht, müssen viele technische Änderungen vorher von einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation (z. B. DEKRA, TÜV, GTÜ etc.) begutachtet und bestätigt werden.

Gebühren: 12,00 Euro - 55,30 Euro

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