Lotteriewesen - Durchführungen von Ausspielungen und Lotterien
Was ist zu tun?
Anzeige oder Antrag?
Zuständigkeiten / Ansprechpartner
Gebühren
gesetzliche Grundlagen
Sie möchten eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten?
Allg. Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien & Ausspielungen im Freistaat Thüringen (PDF, 1,4 MB)
- mit einem Spielkapital bis 20.000 Euro
- mit einem Spielkapital über 20.000 Euro
Eine Lotterie oder Ausspielung mit einem Spielkapital bis 20.000 Euro und / oder welche sich nicht über das Gebiet des Ilm-Kreises hinaus erstreckt, muss angezeigt werden.
Voraussetzungen und Pflichten, Form und Inhalt zur Anzeige von Ausspielungen (PDF, 83 kB)
Formular zur Anzeige einer Lotterie / Ausspielung / Tombola (PDF, 75 kB)
Eine Lotterie oder Ausspielung mit einem Spielkapital über 20.000 Euro muss beim Landratsamt Ilm-Kreis beantragt werden.
Voraussetzungen und Pflichten, Form und Inhalt zur Beantragung von Ausspielungen (PDF, 84 kB)
Formular zum Antrag auf Genehmigung einer Ausspielung (PDF, 75 kB)
Eine Lotterie, die sich über das Gebiet des Ilm-Kreises hinaus erstreckt und / oder eine Lotterie, bei der das Spielkapital den Betrag von 40.000 Euro übersteigt, muss beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt werden.
Zuständigkeiten für Lotterie und Ausspielung auf dem Gebiet des Ilm-Kreises
Sachbearbeiterin Ordnungs- und Genehmigungswesen
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
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- Die Bestätigung der Anzeige einer Lotterie / Ausspielung ist gebührenfrei.
- Eine Genehmigung (Erlaubnis) einer beantragten Lotterie ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren für die Durchführung von Lotterien auf dem Gebiet des Ilm-Kreises betragen 0,1 vom Hundert des Gesamtpreises der Lose, mindestens jedoch 10 Euro (§ 7 Abs. 2 ThürLottStVAG).
- Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Thür. Glücksspielwesens vom 18. Dezember 2007 GVBl Nr. 13, S. 243
- Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 20. April 2007 GVBL Nr. 13, S. 249
- Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 16.06.1922 (RennwLottGABest)
http://bundesrecht.juris.de/rennwlottgabest/BJNR703510922.html - Körperschaftssteuergesetz (KStG)
http://bundesrecht.juris.de/kstg_1977/BJNR025990976.html - Jugendschutzgesetz (JuSChG)
http://bundesrecht.juris.de/juschg/BJNR273000002.html