Seiteninhalt

Wiederzulassung eines aktuell außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges und Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens

Hinweis: Seit dem 01.01.2018 wird der Oldtimerstatus (H) auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II erfasst.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO (Oldtimergutachten) eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 31,20 Euro - 52,30 Euro

Zurück