Sprechzeiten der Kfz-Zulassungsbehörde
Kfz-Zulassungsbehörde in Arnstadt (Hauptstelle)
Ichtershäuser Straße 31, 99310 Arnstadt
Montag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
In der Woche vom 14.04 bis 17.04.2025 Bleibt die Außenstelle der KFZ-Zulassungsbehörde in Ilmenau Krankenhausstrasse 12 a wegen Personalengpass geschlossen
Sie können in der Zeit die KFZ-Zulassungsbehörde in Arnstadt besuchen. Öffnungszeiten Siehe oben.
Die Kfz-Zulassungsbehörde in Ilmenau hat vom 17.03.25 bis 30.06.25 folgende Sprechzeiten:
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsbehörde in Ilmenau (Außenstelle)
Krankenhausstraße 12 a (Bürgerservice), 98693 Ilmenau
Montag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr (Vormittagssprechzeit gilt nicht im Zeitraum 17. März bis 30. Juni 2025) und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
In der Außenstelle werden nur Regelzulassungsverfahren vorgenommen. Die Ausgabe von Roten Dauerkennzeichen nach § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) oder § 17 FZV sowie die Änderungen hierzu werden ausschließlich in der Hauptstelle bearbeitet.
Bei Zulassungen von Fahrzeugen nach § 13 EG-FGV (Einzelgenehmigungsverfahren) wenden Sie sich bitte grundsätzlich an die Hauptstelle.
An Schließtagen des Landratsamtes kann von den hier angegebenen Öffnungszeiten abgewichen werden. Über Schließtage informieren Sie sich bitte unter Veröffentlichungen.
Beachten Sie bitte: Bei komplizierter Sach- und Rechtslage oder bei Abgabe von Sammelanträgen zu einer Mehrzahl von Vorgängen innerhalb der letzten 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit können wir Ihnen einen Anspruch auf abschließende Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anträge bis zum Ende der Öffnungszeit nicht einräumen. In solchen Fällen sind die Mitarbeiter berechtigt, mit Ihnen einen Folgetermin zum Abschluss der Bearbeitung zu vereinbaren.