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Wiederzulassung einer DDR-Betriebserlaubnis für Mopeds und Kleinkrafträder
Hinweis:
Die in Verlust geratenen DDR-Betriebserlaubnisse stammen im Ursprung aus dem Kraftfahrtechnischen Amt der DDR (KTA).
Rechtsnachfolger für das KTA ist so gesehen das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Der Ersatz solcher DDR-Betriebserlaubnisse erfolgt dadurch nicht durch die Kfz-Zulassungsbehörden, sondern in der Regel durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Weitere Informationen zum Antragsverfahren können Sie dem folgenden Informationsblatt entnehmen:
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Informationsblatt zum Antragsverfahren Ersatzbetriebserlaubnis (PDF, 85 kB)