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Fischereibehörde

Die Fischereibehörde ist zuständig für folgende Aufgaben:

  • Organisation und Abnahme der Fischerprüfung durch einen berufenen Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz der Fischereibehörde
  • Bestellung der Fischereiaufseher
  • Vorbereitungslehrgang für Fischereiaufseher (mit abschließendem Test)
  • Aufsicht über Fischereiaufseher
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Weiterleitung an die Bußgeldstelle
  • Regelung der Fischereiausübung bei Streitigkeiten zur Wirksamkeit von Fischereipachtverträgen
  • Führung des Fischereikatasters
  • Prüfung und Genehmigung von Hegeplänen, Ersatzvornahme zur Hegeplanerstellung
  • Aufsicht über die Fischereigenossenschaften
  • Regelung des Uferbetretungsrechts
  • Kennzeichnung von Fischschonbezirken
  • Festlegungen zur Sicherung des Fischwechsels an Querbauwerken
  • Berufung der Fischereiberater

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-864
E-Mail: vluea@ilm-kreis.de
Raum: 371
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Telefon: 03628 738-865
E-Mail: vluea@ilm-kreis.de
Raum: 371
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