Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Anzeige einer Versammlung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 2. Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (2. Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung-2. ThürSARS-CoV-2IfS-GrundVO-) gültig ab 31.10.2020. Die Anzeigepflicht nach § 7 Abs. 3 Satz 1 gilt für öffentliche und nicht öffentliche Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes und des Artikels 10 der Verfassung des Freistaates Thüringen, soweit sie in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen stattfinden. Bitte beachten Sie, dass die Anzeige mindestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen sowie ein schriftliches Infektionsschutzkonzept nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 4 und 5 Abs. 1 bis 4 durch die verantwortliche Person zu erstellen ist. Ihre Daten Name, Vorname der verantwortlichen Person: Adresse: E-Mail-Adresse (Bestätigung Ihrer Anzeige): Telefon- oder Handynummer (bitte unbedingt angeben): Art der Veranstaltung: Ort der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Beginn der Veranstaltung: (Erwartete) Teilnehmerzahl: