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Informationen für Genesene
In §22a Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes sind der Genesenennachweis und seine Gültigkeit festgelegt (Stand 18.10.2022: 90 Tage).
Mit dem Laborergebnis Ihres positiven PCR-Tests können Sie sich in bestimmten Apotheken einen QR-Code in Papierform erstellen lassen, den Sie direkt als Nachweis der Genesung mitführen können oder sich in einer App als digitalen Genesenennachweis einscannen können.
Apotheken, die ein Genesenen- und ggf. Impfzertifikat ausstellen, finden Sie auf folgender Website: https://www.mein-apothekenmanager.de/