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Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen
Erreichbarkeit der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes für telefonische Nachfragen 03628 738-230, -231 und -232
Ilm-Kreis |aktueller Infektionsstandstand
- Hier geht es zur aktuellen Verordnung vom 12.11.2022
- Hier finden Sie die Schutzkonzepte mit aktuellen Branchenregelungen (Stand:01.05.2022)
- BMAS-FAQs zum neuen Infektionsschutzgesetz - Betrieblicher Infektionsschutz
Neueste Infos:
- Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden befristet bis 30.06.2023 verlängert
- Neustarthilfe 2022: Seit dem 23. Mai 2022 bis 30. September 2022 können prüfende Dritte Änderungsanträge stellen. Direktantragstellende können ab 3. Juni bis 30. September 2022 Änderungsanträge stellen. Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende, die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung der Neustarthilfe 2022 erhalten haben, dazu verpflichtet, bis spätestens 30. September 2022 eine Endabrechnung zu erstellen. Die Frist für Endabrechnungen für Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, läuft bis zum 31. Dezember 2022.
- Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung: Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert
- im digitalen Antragsportal kann die Endabrechnung der Neustarthilfen durchgeführt werden
Hilfemaßnahmen für Unternehmen
- Aktuelle Informationen der Thüringer Aufbaubank für Unternehmen
- weitere Corona-Steuerhilfen der Bundesregierung
weiterführende Informationen
- Informationen BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) - Infos für versicherte Unternehmen und Beschäftigte
- Branchenbezogene Informationen für den Handel - Hygienemaßnahmen im Handel
- Informationen zu Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer*innen und Selbständige - Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Arbeitgeber und Selbständige infolge Coronapandemie Telefonische Auskünfte TLVA - 0361 573321469 wochentags 9 bis 12 Uhr
- Der Anspruch auf Kinderkrankengeld aus Gründen der Pandemie wurde bis zum 23.09.2022 verlängert.
- Anträge auf Soforthilfeprogramme des Bundes und des Landes - Hinweise zum Antrag | weitere Informationen - https://www.aufbaubank.de/Corona
V. i. S. d. P. Wirtschaftsförderung, Büro Landrätin