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Leistungen & Lebenslagen

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Trinkwasserüberwachung
[Nr.99003026000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage