Abfallrecht
[Nr.99001010000000 ]
Volltext
Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden.
Gegenstände des Abfallrechts sind insbesondere:
- die Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen,
- die Stellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
- Regelungen der Produktverantwortung,
- die abfallwirtschaftliche Planung,
- die Errichtung und der Betrieb von Deponien,
- Nachweis- und Registerpflichten,
- Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie
- Fragen der Betriebsorganisation, eines Betriebsbeauftragten für Abfall.
Ansprechpunkt
Die landesrechtlichen Zuständigkeiten im Bereich des Abfallrechts sind im Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt.
Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte bis auf wenige Ausnahmen als Überwachungsbehörde für abfallwirtschaftliche Sachverhalte zuständig. Besondere Zuständigkeiten sind dem Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (Vollzug der Klärschlammverordnung und teilweise der Bioabfallverordnung) zugewiesen.
Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz obliegen neben zentralen Aufgaben der Abfallwirtschaft, wie dem Vollzug der Nachweisverordnung oder des Abfallverbringungsrechts, insbesondere auch Überwachungsaufgaben, bei denen die Landkreise und kreisfreien Städte z.B. durch ihre Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst betroffen sein könnten.
Rechtsgrundlage(n)
- o Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen
- o Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftgesetz - KrWG)
- o Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG)
- o Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- o Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- o Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG)