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Abhandenkommen gefährlicher Tiere mitteilen
[Nr.99110084101001 ]

Volltext

Wenn Ihr gefährliches Tier abhandenkommt, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Dies ist wichtig, um schnell Maßnahmen zu ergreifen, die die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

Verfahrensablauf

  • Sie melden den Verlust des Tiers unverzüglich der zuständigen Behörde.
  • Die Behörde bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer Verlustmeldung.
  • Falls erforderlich, informiert die Behörde Sie über weitere Schritte, die Sie unternehmen müssen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Tier (Art, Anzahl, Gefährlichkeitskategorie)
  • Angaben zum letzten bekannten Aufenthaltsort
  • Zeitpunkt des Abhandenkommens
  • Angaben zur Person des Halters / der meldenden Person
     

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Auch Personen, denen das Tier zur Obhut überlassen wurde, sind meldepflichtig.
  • Eine unterlassene oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
  • Falls Gefahr für die Bevölkerung besteht, können durch die Behörde zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden.

Urheber

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung