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Abhandenkommen gefährlicher Tiere mitteilen
[Nr.99110084101001 ]
Volltext
Wenn Ihr gefährliches Tier abhandenkommt, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Dies ist wichtig, um schnell Maßnahmen zu ergreifen, die die öffentliche Sicherheit gewährleisten.
Verfahrensablauf
- Sie melden den Verlust des Tiers unverzüglich der zuständigen Behörde.
- Die Behörde bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer Verlustmeldung.
- Falls erforderlich, informiert die Behörde Sie über weitere Schritte, die Sie unternehmen müssen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Tier (Art, Anzahl, Gefährlichkeitskategorie)
- Angaben zum letzten bekannten Aufenthaltsort
- Zeitpunkt des Abhandenkommens
-
Angaben zur Person des Halters / der meldenden Person
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Auch Personen, denen das Tier zur Obhut überlassen wurde, sind meldepflichtig.
- Eine unterlassene oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
- Falls Gefahr für die Bevölkerung besteht, können durch die Behörde zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden.
Urheber
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 27.11.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung