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Abwassereinleitung aus einer Kleinkläranlage
Leistungsbeschreibung
Für die Einleitung von Abwasser aus einer Kleinkläranlage benötigen Sie
- eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei direkter Einleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser) oder
- eine Zustimmung des kommunalen Aufgabenträgers der Abwasserbeseitigung bei einer Einleitung in einen öffentlichen Kanal.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich
- für die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer: an die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
- für die Einleitung von Abwasser in einen Kanal: an den kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinde bzw. Zweckverband).